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30.04.2024

Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 18. März 2024

Am 18. März 2024 fand die Sitzung des Verwaltungsausschusses in München statt.
Schwerpunkt der Sitzung war – wie für die Frühjahrssitzung üblich – die Vermögensanlage des Versorgungswerks.

Die Geschäftsführung präsentierte das vorläufige Kapitalanlageergebnis für das Jahr 2023:
Der Bestand an Kapitalanlagen (insgesamt) nach Marktwerten erhöhte sich von 11,22 Mrd. € in 2022 auf 12,06 Mrd. € in 2023. Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zu 4,7 % aus direkt gehaltenen Immobilien, zu 17,6 % aus verzinslichen Anlagen (v.a. Namenspapiere und strukturierte Produkte) und zu 77,1 % aus Spezialfonds, ferner zu 0,2 % aus Beteiligungen sowie zu 0,3 % aus Tages- und Termingeldern. Die vorläufige Nettoverzinsung für das Berichtsjahr liegt bei 3,42 %. Das endgültige Ergebnis des Kapitalanlagegeschäfts 2023 wird nach Erstellung des Geschäftsberichts im Herbst des laufenden Jahres vorliegen.

Der Verwaltungsausschuss nahm des Weiteren die Berichte der Geschäftsführung zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage, zur aktuellen Markteinschätzung und zur taktischen Kapitalanlageplanung 2024 zur Kenntnis:
Die Geschäftsführung berichtete zum Umsetzungsstand ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, die im Wesentlichen den sogenannten Engagement-Ansatz verfolgt, also die Einflussnahme auf Unternehmen über Stimmrechte. Im Rahmen der taktischen Kapitalanlageplanung 2024 wurden dem Gremium die für die einzelnen Anlageklassen konkreten Anlageentscheidungen, basierend auf der strategischen Kapitalanlageplanung sowie mit Blick auf die aktuelle Markteinschätzung, präsentiert.

Neben dem Schwerpunktthema „Kapitalanlagen“ informierte die Geschäftsführung auch über die vorläufige Entwicklung der Bestände im Jahr 2023:
Zu verzeichnen ist – wie in den Vorjahren – ein weiterer Anstieg der Anzahl der Anwartschaftsberechtigten und ein sehr erfreuliches, deutliches Beitragswachstum. Der Bestand an Versorgungsempfängern ist, wie es typisch für ein noch verhältnismäßig „junges“ Versorgungswerk ist, noch relativ klein, weist aber deutliches Wachstum auf und entwickelt sich damit erwartungsgemäß.

Neue Amtsperiode des Verwaltungsrats 2025/2028:
Die aktuelle Amtsperiode des Verwaltungsrats, d.h. des mit Vertretern aller drei im Versorgungswerk verbundenen Berufsgruppen besetzten Selbstverwaltungsgremiums, endet mit Ablauf des Jahres 2024. Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, die beiden bayerischen Steuerberaterkammern sowie die Patentanwaltskammer sind derzeit gebeten, Vertreter ihrer Kammern für die neue Amtsperiode des Verwaltungsrats zu benennen.


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